Versicherungen
Kurzfristige Allrisk-Reiserücktrittsversicherung
Möchten Sie die Vorfreude eines bevorstehenden Urlaubs wirklich unbekümmert genießen? Dann empfehlen wir Ihnen eine Allrisk-Reiserücktrittsversicherung. Denn es kann passieren, dass Sie Ihre Reise unverhofft nicht antreten können, oder dass Sie auf halbem Wege wieder heimfahren müssen. Diese Allrisk-Reiserücktrittsversicherung schützt Sie vor Stornokosten und verlorenen Urlaubstage, denn sie gilt nicht nur vor Ihrem Urlaubsantritt, sondern auch während Ihres Urlaubs. Ein beruhigender Gedanke.
Außer den Kosten einer Stornierung sind auch die Kosten ungenutzter Reisetage mit dieser Versicherung gedeckt. Wenn Sie also einen Teil Ihres Urlaubs nicht antreten können, weil Sie zum Beispiel eher zurück nach Hause fahren müssen. Sie erhalten eine Erstattung für jeden Tag, auf den Sie während Ihrer Reise verzichten mussten.
Mit der Allrisk-Reiserücktrittsversicherung können Sie selbst bestimmen, aus welchem Grund Sie Ihre gebuchte Reise stornieren müssen! Sie können sich nicht nur auf die in der Versicherungspolice genannten Stornierungsgründe berufen, sondern auch selbst bestimmen, aus welchem Grund Sie Ihren Urlaub nicht antreten werden. Schwere Krankheitsfälle im Freundeskreis oder ein vorzeitiger Arbeitsbeginn beim neuen Arbeitgeber oder ein wichtiger Auftrag, den Sie unbedingt noch ausführen möchten - dies können alles Stornierungsgründe sein. Aufgrund dieser zusätzlichen Stornierungsgründe werden Ihnen dann 75 % der Stornokosten erstattet. Bitte lesen Sie die Bedingungen für Ausnahmefälle.
Dass Sie Ihren Urlaub ruhigen Herzens stornieren können, wenn ein unverhofftes Ereignis im Familienkreis eintreten sollte, ist vollkommen selbstverständlich. Aber was nun, wenn etwas mit der Person passiert, die auf Ihr Haus und Ihre Haustiere aufpasst? Oder mit der Person, die während Ihres Urlaubs Ihre Tätigkeiten auf der Arbeit oder im Geschäft übernommen hat?
Falls erwünscht, können Sie Ihren (geschäftlichen) Vertreter mitversichern, damit Sie Ihre Reise stornieren und vorzeitig wieder heimfahren können, für den Fall, dass Ihrem Vertreter etwas zustößt. Sie können dann den Anspruch auf die Erstattung der Stornokosten oder der ungenutzten Urlaubstage geltend machen.
Standard oder Allrisk
Der kurzfristige Standard Reiserücktrittsversicherung gibt 100% entschädigung bei stornierung wegen einer der in den Versicherungsbedingungen genannten Gründe.
Der kurzfristige Allrisk Reiserücktrittsversicherung gibt 100% entschädigung bei stornierung wegen einer der in den Versicherungsbedingungen genannten Gründe. Aber auch 75% entschädigung bei stornierung wegen eine NICHT in den Versicherungsbedingungen genannten Gründe.
Auf diese Kurzfristige Allrisk-Reiserücktrittsversicherung sind die Bedingungen der De Europeesche Verzekeringen anwendbar. Diese Bedingungen können Sie hier herunterladen und durchlesen.
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