Versicherung

Basic Travel arbeitet eng mit dem Reiseversicherungsspezialisten a.s.r. zusammen, früher unter dem Namen Europeesche Verzekeringen. Sie können Ihre Versicherungspolicen direkt bei der Buchung über uns abschließen (ohne zusätzliche Kosten). Schön und einfach.

Ab dem 17. April 2023 wird Europeesche Verzekeringen unter dem Namen Ik kies zelf van a.s.r. weitergeführt. Die Bedingungen und die Prämie Ihrer Versicherung werden sich durch die Namensänderung nicht ändern. Sie werden jedoch bald ein a.s.r.-Logo mit dem Zusatz "Ich wähle mich selbst" auf Ihrer Police finden.

Kurzfristige Reise- und Reiserücktrittsversicherung

Sie haben ein Ferienhaus gebucht und freuen sich auf einen schönen, unbeschwerten Urlaub. Zu einem unbeschwerten Urlaub gehört eine gute Reise- und Annullierungsversicherung. Basic Travel bietet Ihnen Sicherheit vor und während Ihrer Reise mit einer Kurzzeit-Reiseversicherung und einer Kurzzeit-All-Risk-Rücktrittsversicherung.

Kurzfristige Reiseversicherung

Wo auch immer Sie hingehen und was auch immer Sie unternehmen, mit einer Kurzzeit-Reiseversicherung sind Sie gut vorbereitet. Sie können Ihre Kurzzeit-Reiseversicherung selbst zusammenstellen. Sie können aus drei Optionen wählen: Basic, Comfort und Optimum. Darüber hinaus können Sie Ihre Versicherung mit verschiedenen Deckungen erweitern, so dass sie ganz auf Ihre Reise zugeschnitten ist.

Die Kurzzeit-Reiseversicherung unterliegt den Bedingungen von De Europeesche Verzekeringen. Um die Bedingungen in Ruhe zu lesen, können Sie sie hier herunterladen.

Um diese Dateien lesen zu können, müssen Sie den Acrobat Reader installiert haben. Diesen können Sie herunterladen unter: Adobe.com

Kurzfristige Stornoversicherung

Die Aussicht auf einen schönen Urlaub ohne Sorgen zu genießen, ist nur mit einer All-Risk-Rücktrittsversicherung möglich. Denn es kann passieren, dass Ihre Reise nicht angetreten werden kann oder dass Sie auf halbem Weg nach Hause zurückkehren müssen. Mit der All-Risk-Rücktrittsversicherung sind Sie gegen die Kosten von Stornierungen und ungenutzten Reisetagen geschützt, denn die All-Risk-Rücktrittsversicherung gilt sowohl vor der Abreise als auch während des Urlaubs. Ein beruhigender Gedanke. F: Mein Reiseziel ist vom Corona-Virus befallen. Daher kann und/oder will ich nicht mehr in dieses Gebiet reisen. Kann ich mich jetzt auf meine Reiserücktrittsversicherung verlassen? Die normale Reiserücktrittsversicherung deckt diesen Fall nicht ab.

Zusätzlich zu den Stornierungskosten sind auch die Kosten für nicht genutzte Reisetage versichert. Sie verpassen also einen Teil Ihrer Reise, zum Beispiel weil Sie früher nach Hause zurückkehren müssen? Dann erhalten Sie eine Entschädigung für jeden Tag, an dem Sie Ihre Reise nicht genießen konnten.

Mit der All-Risk-Stornoversicherung können Sie selbst entscheiden, aus welchem Grund Sie Ihre gebuchte Reise stornieren! Sie können sich nicht nur auf die in den Versicherungsbedingungen aufgeführten Stornogründe berufen, sondern selbst entscheiden, aus welchem Grund Sie nicht in den Urlaub fahren wollen. Zum Beispiel, weil Ihr bester Freund oder Ihre beste Freundin schwer erkrankt, oder wenn Sie einen neuen Job oder eine neue Aufgabe bekommen, die Sie bald antreten müssen. Für diese zusätzlichen Stornierungsgründe werden Ihnen 75 % der Stornogebühren erstattet. Die Ausnahmen finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die All-Risk-Rücktrittsversicherung bietet keine Deckung, wenn die Reise wegen des Corona-Virus abgebrochen wird, da die Situation derzeit so ist, dass der Schaden nicht unvorhersehbar ist.

Die Möglichkeit, bei unangenehmen Ereignissen zu Hause in der Familie zu kündigen, ist durchaus sinnvoll. Was aber, wenn der Person, die sich um Ihr Haus und Ihre Haustiere kümmert, etwas zustößt? Oder der Person, die während Ihres Urlaubs Ihre Aufgaben bei der Arbeit oder in Ihrem Unternehmen wahrnimmt?

Für diesen Fall können Sie einen (betrieblichen) Beobachter mitversichern. Wenn Ihrem Beobachter etwas Unerwartetes zustößt, können Sie Ihre Reise stornieren oder abkürzen. Sie haben dann Anspruch auf Erstattung der Stornierungskosten oder der nicht genutzten Reisetage.

Standard oder All-Risk

Die kurzfristige Standard-Stornoversicherung zahlt 100 %, wenn Sie aus einem Grund stornieren, der von der Stornoversicherung abgedeckt ist.

Die kurzfristige All-Risk-Stornoversicherung zahlt 100 %, wenn Sie aus einem Grund stornieren, der von der Stornoversicherung abgedeckt ist. Diese Versicherung zahlt jedoch 75 %, wenn Sie aus einem Grund stornieren, der NICHT von den Bedingungen abgedeckt ist.

Die kurzfristige All-Risk-Stornoversicherung unterliegt den Bedingungen von I choose myself a.s.r. Insurances. Um die Bedingungen in Ruhe zu lesen, können Sie sie hier herunterladen.